Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,122033
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09 B (https://dejure.org/2009,122033)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.04.2009 - L 7 AL 4/09 B (https://dejure.org/2009,122033)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. April 2009 - L 7 AL 4/09 B (https://dejure.org/2009,122033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,122033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
    Das BSG hat diese Rechtsprechung zuletzt durch Urteil vom 24. September 2008 - B 12 KR 22/07 R - in einem Fall bestätigt, in dem der Arbeitnehmer für einen Zeitraum von einem dreiviertel Jahr bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung freigestellt wurde.
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
    Nichts anderes gilt für eine Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung - unabhängig davon, ob es sich um eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung handelt -, wenn nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses fort gilt und in dieser Zeit das Arbeitsentgelt gezahlt wird (BSG vom 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R - Rdnr. 15).
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
    Während ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Arbeitslosigkeit (§ 119 SGB III) dem Schutzbedürfnis des Versicherten Rechnung tragend, regelmäßig schon dann verneint wird, wenn die Beschäftigung faktisch eine Ende gefunden hat (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 und Nr. 5), ist zur Versicherungspflicht in der Arbeitsförderung die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für die Begründung und Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 2).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unterscheidet nämlich zwischen einem "beitragsrechtlichen und leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses" in der Arbeitslosenversicherung (BSG, SozR 4100 § 168 Nr. 19).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
    Vielmehr besteht ein Versicherungspflichtverhältnis trotz Unterbrechung z. B. durch einen Haftaufenthalt des Arbeitnehmers fort, solange die Arbeitsvertragsparteien am Arbeitsvertrag festhalten und der Arbeitgeber das vereinbarte Arbeitsentgelt zahlt (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
    Während ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Arbeitslosigkeit (§ 119 SGB III) dem Schutzbedürfnis des Versicherten Rechnung tragend, regelmäßig schon dann verneint wird, wenn die Beschäftigung faktisch eine Ende gefunden hat (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 und Nr. 5), ist zur Versicherungspflicht in der Arbeitsförderung die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung nicht stets notwendige Voraussetzung für die Begründung und Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (BSG SozR 3-2500 § 186 Nr. 2).
  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AL 141/08

    Erneuter Antrag auf Insolvenzgeld aufgrund eines zweiten Insolvenzereignisses des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
    Dem Kläger ist gemäß § 73a Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) PKH zur Durchführung des Klageverfahrens vor dem SG Hildesheim mit dem Aktenzeichen S 3 AL 141/08 zu bewilligen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht